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DPD-Garantie

1 Vertragsgegenstand und Leistung


1.1 Vertragsgegenstand dieser Vereinbarung ist die Besorgung der Beförderung und die Beförderung von Paketen im Sinne von Ziffer 2 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für DPD CLASSIC mit den Produktbezeich-nungen DPD 8:30, DPD 10:00, DPD 12:00, DPD 18:00 und DPD GUARANTEE.
1.2 Die Übernahme als DPD 8:30, DPD 10:00, DPD 12:00, DPD 18:00 oder DPD GUARANTEE erfolgt grundsätzlich im Rahmen der regulären Abholung. Abweichungen hiervon bedürfen der Abstimmung mit dem Auftragnehmer.
1.3 Die Möglichkeit der Übergabe im DPD Paket-Shop ist in den einzelnen DPD Paket-Shops oder beim zustän-digen Versanddepot zu erfragen. Bei DPD Paket-Shops, die in einem DPD Depot betrieben werden, ist die Übergabe uneingeschränkt möglich.
1.4 Ausgeschlossene Postleitzahlengebiete können beim zuständigen Versanddepot erfragt oder unter www.dpd.com abgerufen werden.
1.5 Die aktuellen Zielländer und Laufzeiten für DPD GUARANTEE können beim Auftragnehmer erfragt oder unter www.dpd.com abgerufen werden.
1.6 Die Zustellung erfolgt für DPD 8:30 bis spätestens 08.30 Uhr, für DPD 10:00 bis spätestens 10.00 Uhr, für DPD 12:00 bis spätestens 12.00 Uhr und für DPD 18:00 bis spätestens 18.00 Uhr an dem auf den Übernahmetag folgenden Werktag. Die genannten Uhrzeiten sind Ortszeitangaben. Die Zustellung für DPD GUARANTEE erfolgt entsprechend der angegebenen Laufzeiten, bei Laufzeiten von mehreren Tagen spätestens am letzten Werktag dieser Lieferfrist, jeweils bis „End of Business Day“.1 1.7 Eine Zustellung am Samstag kann für DPD 12:00 als Zusatzleistung „Samstagszustellung“ gewählt werden, sofern es sich nicht um einen am Zielort geltenden gesetzlichen Feiertag handelt. Die Angabe der Laufzeit bezieht sich auf Werktage (Montag bis Freitag). Sollte das Ende der Laufzeit auf einen Samstag oder Sonntag oder auf einen am Zielort geltenden gesetzlichen Feiertag fallen, so wird die Zustellung an dem darauf folgenden Werktag vorgenommen. Gleiches gilt, wenn sich die Laufzeit aufgrund eines gesetzlichen Feiertages in einem Transitland verzögert.
1.8 Der Auftraggeber hat sicher zu stellen, dass die Zustellung beim Empfänger ab 08.00 Uhr möglich ist. Für DPD 8:30 ist die Zustellung ab 07.30 Uhr sicherzustellen.
1.9 Ist die Zustellung nicht bis zu den in Ziffer 1.6 genannten Zeitpunkten möglich, informiert der Auftragnehmer den Auftraggeber unverzüglich nach bekannt werden unter Angabe der Gründe hierüber, um mit ihm die weitere Vorgehensweise abzustimmen. Diese Mitteilung erfolgt kostenlos an den Auftraggeber wahlweise per:Telefon, Fax oder Email
1.10 Die Zusammenfassung von mehreren Paketen zu einer Sendung ist nur für Pakete mit gleichen Terminvorgaben/Zusatzleistungen zulässig. Werden Pakete mit unterschiedlichen Terminvorgaben/Zusatzleistungen zu einer Sendung zusammengefasst, ist der Auftragnehmer berechtigt, eine Aufteilung in Einzelsendungen mit übereinstimmenden Terminvorgaben/ Zusatzleistungen sowie eine entsprechende Berechnung vorzunehmen.


2 Zusatzleistungen


2.1 Die unter Ziffer 2.1.1 bis 2.1.6 aufgeführten Zusatzleistungen gelten nur innerhalb Deutschlands und können grundsätzlich mit DPD 8:30, DPD 10:00, DPD 12:00 und DPD 18:00 Uhr durchgeführt werden.
2.1.1 Bei der Zusatzleistung Austausch erfolgt das Auswechseln der Ware beim Empfänger. Die Anlieferung wird im Rahmen der unter Ziffer 2.1 genannten Terminvorgaben vorgenommen, die Rückführung erfolgt als DPD CLASSIC. Der Versand ist auf ein Packstück pro Sendung begrenzt.
2.1.2 Bei der Zusatzleistung Rückholung erfolgt die Abholung taggleich gemäß der PLZ-spezifisch spätesten Beauftragungszeit. Die Abholung wird dann bis zur PLZ-spezifisch spätesten Abholzeit durchgeführt. Die PLZ-spezifischen Beauftragungs- und Abholzeiten können unter www.dpd.com abgerufen werden. Spätere Beauftragungszeiten oder abweichende Abholzeiten bedürfen der Abstimmung mit dem Auftragnehmer. Voraussetzung für die Nutzung der Rückholung ist, dass der Versender eine E-Mail-Adresse hat und er die DPD Versanddokumente drucken kann.
2.1.3 Bei der Abteilungsbelieferung erfolgt die Zustellung in den vom Auftraggeber benannten Räumlichkeiten (z.B. Abteilung, Etage etc.). Voraussetzung für die Nutzung der Abteilungsbelieferung ist, dass der Auftraggeber die Sendungsinformationen inklusive der Angabe des Zustellortes per DFÜ dem Auftragnehmer zur Verfügung stellt.
2.1.4 Bei der Zusatzleistung ID-Check erfolgt die Zustellung nur nach Prüfung der Identität des Empfängers anhand von Personalausweis, Pass oder Führerschein. Voraussetzung für die Nutzung des ID-Check ist, dass die Sendungsinformationen inklusive Vor- und Zuname des Empfängers per DFÜ (Datenfernübertragung) dem Auftragnehmer zur Verfügung gestellt werden.
2.1.5 Das Nachnahmepaket ist ein Paket, welches gemäß Auftrag nur gegen Einzug des vorgegebenen Nachnahmebetrages in der vorgegebenen Inkassoart an den Empfänger abgeliefert werden darf.
2.1.6 Bei der DPD Backbox bzw. den DPD Premium Verpackungen handelt es sich um Verpackungsmaterial, das dem Auftraggeber gegen Entgelt zur Verfügung gestellt werden kann. Die DPD Backbox beinhaltet des Weiteren den Service, dass auf Wunsch des Empfängers die DPD Backbox vom Zusteller an das Depot zur Entsorgung zurückgeführt wird.
2.1.7 Die Samstagszustellung gilt nur innerhalb Deutschlands und kann ausschließlich als DPD 12:00 erfolgen. Pakete für die Samstagszustellung werden nur freitags abgeholt, sofern es sich nicht um einen gesetzlichen Feiertag handelt. In solchen Fällen hat der Auftraggeber den Versand donnerstags sicherzustellen. Werden Pakete an anderen Werktagen übergeben, erfolgt die Zustellung am jeweiligen darauf folgenden Werktag bis 12:00 Uhr. Insofern ist eine Zustellung am Samstag ausgeschlossen.
2.2 DPD GUARANTEE kann ausschließlich mit Nachnahme für die Zielländer Belgien, Luxemburg und Niederlande kombiniert werden.
2.3 Die Kombinationsmöglichkeiten sämtlicher Zusatzleistungen können beim Auftragnehmer erfragt oder unter www.dpd.com abgerufen werden.
2.4 Der Auftragnehmer bietet folgende Informationsleistungen über den Status von Sendungen an:
2.4.1 per E-Mail kostenlose Mitteilung bei DPD 8:30, DPD 10:00, DPD 12:00 und DPD 18:00 über Versendung, Zustellung oder Zustellhindernisse;
2.4.2 per SMS die kostenpflichtige Mitteilung bei DPD 8:30, DPD 10:00, DPD 12:00 und DPD 18:00 über Versendung, Zustellung oder Zustellhindernisse;
2.4.3 per Telefon die kostenpflichtige Mitteilung bei DPD 8:30 über die Zustellung.


3 Kennzeichnung


3.1 Der Auftraggeber hat die Pakete entweder mit einem DPD Paketschein und dem DPD Service Label, mit dem Kombi-Paketschein Express-Service oder mit Selbstdruckpaketscheinen mit integrierter Serviceinformation zu kennzeichnen. Der Auftraggeber hat das DPD Service Label neben oder unter dem DPD Paketschein auf dem Paket anzubringen. In allen Fällen ist zusätzlich die DPD Service Banderole (Express Service) auf allen sechs Seiten des Paketes aufzukleben, um eine eindeutige Erkennbarkeit und damit schnelle Beförderung sicherzustellen. Besteht die Sendung des Auftraggebers aus mehreren Paketen, hat er dies auf den DPD Paketscheinen entsprechend zu dokumentieren. Der Auftraggeber ist verantwortlich für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben in den Versanddokumenten inklusive der Zoll- und Exportpapiere beim Versand in Drittländer. Bei Versendungen in Länder außerhalb der EU sind die Zoll- und Exportpapiere um einen Durchschlag des Servicelabels bzw. Paketscheines zu ergänzen. Im Übrigen gilt Ziffer 7.2 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für DPD CLASSIC.
3.2 Bei fehlender oder nicht eindeutiger Angabe der Terminvorgabe für DPD 8:30, DPD 10:00, DPD 12:00 oder DPD 18:00 wird das Paket als DPD 10:00 abgewickelt und berechnet.
3.3 Stimmt die Terminvorgabe des Auftraggebers nicht mit der möglichen Zeitoption der Zielpostleitzahl bzw. des Ziellandes überein, wird das Paket entsprechend der nächstspäteren Zeitoption weiterbefördert.
3.4 Neben den unter Ziffer 3.1 beschriebenen allgemeinen Kennzeichnungen sind für den Austausch vom Auftraggeber zusätzlich folgende Kennzeichnungen vorzunehmen:
3.4.1 Für den Hinversand ist das Zusatzlabel „Austausch-Auftrag“ in Kombination mit dem DPD Paketschein auf das Paket aufzubringen. Dies gilt nicht für selbstdruckende Auftraggeber.
3.4.2 Für den Rückversand sind dem Paket oder in einer außen am Paket angebrachten Lieferscheintasche ein mit den notwendigen Angaben versehener DPD Standardpaketschein und das Label „Austausch Einrollung“, alternativ entsprechend kundenseitig erstellte Kennzeichnungen, evtl. sonstige Verpackungs- und/oder Sicherungsmittel beizufügen.


4 Zollbestimmungen für DPD GUARANTEE


4.1 Beim Versand von DPD GUARANTEE Paketen zusammen mit DPD CLASSIC im Rahmen einer Sendung/ Sammelverzollung besteht für die DPD CLASSIC Pakete keine Laufzeitzusage. Werden durch Laufzeit-verzögerungen bei DPD CLASSIC Verspätungen bei DPD GUARANTEE Paketen verursacht, so erlischt für die dieser Sendung/Sammelverzollung zugehörigen DPD GUARANTEE Pakete das Laufzeitversprechen.
4.2 Weichen die Angaben des Auftraggebers über die Anzahl der Pakete einer Sendung/ Sammelverzollung von der tatsächlichen Anzahl der versendeten Pakete zu dieser Sendung/Sammelverzollung ab, so erlischt bei eventuell daraus resultierenden Laufzeitverlusten die Laufzeitzusage.
4.3 Im Übrigen hat der Auftraggeber die Einhaltung aller für die Zollabwicklung notwendigen Bestimmungen im Rahmen seiner Mitwirkungspflichten sicherzustellen.
4.4 Bei Rücksendungen aus Drittländern (nicht EU-Länder) fallen erneut die Verzollungskosten an.
4.5 Für Auftraggeber in der Schweiz gilt ergänzend folgendes: Sendungen aus der Schweiz an Privatempfänger sind ausschließlich nach Deutschland möglich. Eine Beför-derung an Privatempfänger in andere EU-Staaten ist ausgeschlossen.


5 Rücksendung


Rücksendungen an den Auftraggeber erfolgen als DPD CLASSIC.


6 Haftung


6.1 Die Haftung für Lieferfristüberschreitung ist, soweit gesetzlich zulässig, für hierdurch verursachte Vermögens-schäden auf das dreifache Leistungsentgelt beschränkt.
6.2 Im Übrigen gelten die Haftungsregelungen nach Ziffer 11 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für DPD CLASSIC.


7 Versicherung


7.1 Die Möglichkeit einer Höherversicherung ist bei Rückholung ausgeschlossen.
7.2 Die Möglichkeit einer Höherversicherung besteht bei Austauschservice ausschließlich für den Hinversand.
7.3 Im Übrigen richtet sich die Versicherungsleistung nach Ziffer 12 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für DPD CLASSIC.


8 Allgemeine Geschäftsbedingungen für DPD CLASSIC


Soweit vorstehend nichts anderes vereinbart wurde, gelten im Übrigen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der DPD Dynamic Parcel Distribution GmbH & Co. KG für DPD CLASSIC.


9 Preisvereinbarung


gemäß Preisliste
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